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Real Estate und die Freude am Eigentum


über mich

Real Estate und die Freude am Eigentum

Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog zum Thema Immobilien. Hier möchte ich über Immobilien und vieles mehr berichten. Sei es nun Eigentumswohnungen, das Einfamilienhaus, die Villa mit Pool oder große Mietshäuser. All diese Objekte fallen ja unter diesen Begriff. Und mit all diesen Objekten kann man Geld verdienen. Oder es zumindest sinnvoll anlegen, um Miete zu sparen. Ich denke dies ist ein spannender Blog. Kommt gerne mit und lest meine Berichte und meine Erfahrungen, die ich mit eigenem Immobilien und dem Eigentum daran gemacht habe. Ihr werdet sicher Spass am Lesen haben. Und der Blog soll Eure Fantasie beflügeln, was alles möglich ist im Leben.

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Lageplan

Ob zur Übersicht einer Stadt, eines Orts oder eines Platzes - ein Lageplan, wie er zum Beispiel vom Seitz Manfred Dipl.-Ing. Vermessungsbüro erstellt wird, bietet ein klares Bild darüber, wo sich welche Bauwerke befinden. Ein solcher Plan ist vor allem für Gäste wichtig, um sich einen Überblick zu verschaffen sowie sich zurecht finden zu können. Es handelt sich bei einem solchen Plan grob gesehen um eine Übersicht eines Gebiets, auf der einzelne Gebäude, Straßen und Bereiche mit ihrer Positionsbestimmung dargestellt werden.

Er besteht aus einem grafischen sowie einem schriftlichen Teil. Die genaue Darstellung variiert dabei je nach Größe und Maßstab. Generell gibt es bei der grafischen Gestaltung keine genaue Vorschrift, solange zumindest grob gesehen eine der Realität entsprechenden Aufteilung vorgenommen wird. Dies bedeutet, dass keine genaue Messung vorgenommen werden muss, sofern sich die Gebäude entsprechend der Himmelsrichtungen in Bezug auf die anderen Gebäude an den richtigen Positionen befinden.

Abgrenzung zum amtlichen Lageplan  

Der amtliche Plan ist eine Sonderform. Bei dieser Form entfällt der schriftliche Teil. Er wird unter anderem für einen Bauantrag benötigt. Hierbei gibt es einen genauen Maßstab von meist 1:500 und es muss ein fehlerfreier Katasterplan von einem Vermesser angefertigt werden. Dabei werden sowohl Informationen bezüglich der Grenzen zu anderen Grundstücken als auch Gebäudekanten aufgeführt. Die Gebühren für die Erstellung sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung des Bundeslandes festgelegt. Dabei sind die Kosten von der Größe der Baufläche abhängig.

Eine Flurkarte ist kein amtlicher Lageplan  

Auch wenn es sich bei einer Flurkarte ebenfalls um eine grafische Darstellung einzelner Bereiche auf einer Karte handelt, ist sie vom amtlichen Plan klar abzugrenzen. Auf einer Flurkarte finden sich lediglich alle Flurstücke mit den entsprechenden Nummern und Grenzen sowie eine Übersicht jedes Gebäudes. Der Maßstab kann dabei sowohl 1:500, 1:1.000 als auch 1:2.000 betragen. Geführt wird die Flurkarte von den Katasterämtern und steht für ein Land zur Verfügung.   

Im Gegensatz dazu findet eine Fertigung des amtlichen Plans von einem speziellen Vermessungsingenieur statt. Hier muss vor der Anfertigung eine genaue Vermessung des Grundstücks von einem Messtrupp vorgenommen werden. Eine grobe Aufteilung mit der Lage reicht somit nicht aus. Auch inhaltlich übersteigen die Informationen die in einer Flurkarte, da sich hier auch Daten über den Eigentümer, die Eintragung im Grundbuch sowie die aktuelle Bebauung finden. Diese zusätzlichen Informationen sind deshalb wichtig, da solch ein Plan meist für einen Neubau benötigt wird. Dabei haben die Maße des Platzes sowie des Gebäudes einen direkten Einfluss auf bestehende Objekte. Der Plan ist somit für die Erteilung einer Baugenehmigung maßgeblich.