Ist eine Büroreinigung Pflicht?
Ein sauberes Büro lässt die Unternehmenskultur positiv erscheinen. Das wirkt sich nicht nur gut auf die Kunden aus. Es steigert sicher auch Arbeitsmoral der angestellten Personen, wenn das Arbeitsumfeld ansehnlich ist. Aber auch aus rechtlicher Sicht besteht für die Büroreinigung eine Pflicht.
Sind Unternehmen zur Säuberung der Arbeitsumgebung verpflichtet?
Die Antwort ist ja. Denn die Büroreinigung ist ein Teil der Unternehmenspflichten. Immerhin hat der Arbeitgeber gegenüber seinem angestellten Personal eine gewisse Schutzpflicht. Nach dieser Schutzpflicht muss der Unternehmer alles notwendig erledigen, um die Angestellten vor Erkrankungen zu schützen. Es ist also eine Pflicht zum Gesundheitsschutz. Zu einem wirksamen Schutz der Gesundheit gehört auch die Säuberung der Arbeitsstelle. Bei einer fehlenden oder gering ausgeführten Säuberung lauern nicht nur in einem überfüllten Abfalleimer gesundheitsschädliche Bakterien. Eine Keimschleuder können genauso Arbeitskühlschränke oder Essenstische im betriebseigenen Pausenzimmer sein. Sie können die Gesundheit der Mitarbeitenden sehr beeinträchtigen.
Gesundes Arbeitsklima nur mit ausreichender Sauberkeit möglich
Ein sauberes und aufgeräumtes Büro hat mehr als nur einen Vorteil. Es wirkt positiv auf die Kunden und hat eine ähnliche Wirkung als eine Visitenkarte der Firma. Denn der Besucher, das kann ein Kunde oder ein Vertragspartner sein, bekommt durch die Ordnung einen positiven Eindruck. Selbst für die Angestellten ist aber eine reinliche Umgebung zum Arbeiten wichtig. Eine mangelnde Hygiene könnte nicht nur ihre Moral rauben, sondern sie auch krank machen. Mit Mitarbeitern, welche gesundheitsbedingt ausfallen, leidet auch die Tätigkeit des Unternehmens.
Besonders wichtig ist die Hygiene während der immer wiederkehrenden Erkältungszeit. Die Gesundheitsvorsorge ist aber auch außerhalb dieser Zeit von Bedeutung. Denn arbeiten mehrere Personen im gleichen Raum, dann können sie einfach Krankheitserreger und Vieren austauschen. Dabei muss dies nicht immer über Niesen oder Husten geschehen. Es kann in der Firmenküche, am Treppenlauf oder an Türklinken dazukommen. Sicher gibt es noch mehr Ansteckungsplätze. Mit einer Büroreinigung wird die Gefahr verringert. Vor allem sollten Gemeinschaftsflächen, gemeinsam genutzte Gegenstände und gemeinsame Geräte regelmäßig geputzt werden.
Wer übernimmt das Putzen?
Unternehmer sind nicht dazu verpflichtet, alle Reinigungsarbeiten von einer professionellen Firma durchführen zu lassen. Stattdessen können sie die Mitarbeitenden mit dem Einen oder Anderem beauftragen. Dabei müssen jedoch die Gruppierung und die Stellung bedacht werden. So kann nicht jeder Mitarbeiter einfach zur Putzfee erklärt werden. Allerdings darf jede mitarbeitende Person dazu aufgefordert werden, den eigenen Arbeitsbereich ordentlich zu halten. Hierzu kann ebenso die Entleerung des eigenen Papierkorbs zählen. Die Säuberung der Arbeitsplätze der Kollegen oder andere Firmen Allgemeine Putzaufgaben unterliegen aber nicht der Reinigungspflicht eines einzelnen Mitarbeiters. Weil Angestellte auf die Säuberung allgemeiner Bereiche jedoch einen Rechtsanspruch haben, kann sich eine professionelle Büroreinigung lohnen.